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Aktuelles |
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Innovationsgutscheine bis 2013Ab sofort ist es für kleine und mittlere Unternehmen (darunter auch Handwerksbetriebe) möglich, gemäß der neuen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten das Programm „Innovationsgutscheine“ in Anspruch zu nehmen. Das Programm unterstützt die Umsetzung von Ideen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) aus Brandenburg für neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Die Förderhöchstgrenzen wurden angehoben: - Erste Aufträge zwischen einem kleinen oder mittleren Unternehmen und einer Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtung im Rahmen eines kleinen Innovationsgutscheins können nun mit 100% bis zu einer Grenze von 3.000 EUR gefördert werden.
- Bei den großen Innovationsgutscheinen liegt der neue Förderhöchstbetrag nun bei 15.000 EUR und einer Förderquote von weiterhin 70 Prozent.
Das Programm läuft bis zum 31.12.2013. Für Fragen können sich Interessierte über die Technologietransfer-Hotline 0800/400 11 12 an die Transferstellen der brandenburgischen Hochschulen, die ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wenden.

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Service im Überblick
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