Wann müssen Erben Steuern zahlen?
Seit dem seit 2009 in Deutschland geltenden neuem Erbschaft- und Schenkungsrecht sind sich auch in Brandenburg viele Bürgerinnen und Bürger bei der Antwort auf diese Frage nicht immer sicher.
Eine erste Orientierung zu dieser Frage bietet die neu aufgelegte und inhaltlich überarbeitete Broschüre "Steuertipps zur Erbschaft- und Schenkungsteuer".
So informiert die neue Publikation beispielsweise darüber, dass die Vererbung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung oder des Einfamilienhauses an den Ehegatten oder den Lebenspartner steuerfrei ist. Die Vererbung eines Familienheims an Kinder oder Enkel ist bei einer Wohnfläche von bis zu 200 Quadratmetern in der Regel ebenfalls steuerfrei.
Im Land Brandenburg ist das Finanzamt Frankfurt (Oder) zentral für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig.
Die Broschüre kann auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen (http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.275370.de) heruntergeladen werden. Außerdem liegt sie in allen Finanzämtern aus und kann beim Finanzministerium (Telefon: 0331 866-6012) auch als Druckexemplar kostenlos bestellt werden.